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Der Gesetzgeber hat den Grundsatz des freien Advokaten durchaus idealistisch als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ formuliert: Rechtsanwalt Albrecht Schöllhorn-Gaar sieht es als seine unabdingbare und ständige Pflicht an, seine Mandanten als unabhängiger und rechtsfreundlicher Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten vor Rechtsverlusten zu schützen, bzw. vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren.
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